Norwegen Info

Jedermannsrecht - Allemannsretten

Wildcamping am Storfjord, 80 km südwestlich von Tromsø

Ähnlich wie in Schweden gibt es in Norwegen das Jedermannsrecht, welches im "Gesetz über das Leben im Freien", dem Allemannsretten, vom 28. Juni 1947 festgeschrieben ist. Das Jedermannsrecht erlaubt, dass man die Natur als Aufenthaltsort frei nutzen und sich der Früchte der Natur bedienen darf, natürlich mit der gebürtigen Rücksichtnahme auf Menschen, Tier- und Pflanzenwelt.

Seit Anfang 2012 wurden folgende Neuerungen gesetzlich festgeschrieben:

Man darf jetzt auch in sensiblen Aufforstungsgebieten spazieren gehen, Beeren pflücken und sich mit Fahrrad und Skiern fortbewegen. Für die Neuen wie für die schon bestehenden Regeln gilt natürlich die besondere Rücksichtnahme auf Flora und Fauna. 

Dafür gibt es ein paar einfache Regeln:

   •    Sich nicht dort aufhalten, wo es verboten ist, Naturschutzgebiete respektieren

    •    Gehen, wenn der Besitzer einen dazu auffordert

    •    Beim Zelten, Ankern und Schwimmen Abstand zu Häusern und Hütten wahren (mindestens               150 Meter)

    •    Wenn man sich unsicher ist, lieber vorher fragen.

    •    Keinen Abfall zurücklassen

    •    Beackertes Land nicht betreten

    •    Nicht unnötig Weideland betreten, Gatter hinter sich schließen

    •    Keine Schonungen betreten

    •    Keine frischen Zweige und Schösslinge abbrechen

    •    Keine Baumrinden anritzen, kein Holz schlagen, keine Nägel in Bäume schlagen oder Stahlseile um Stämme spannen

    •    Nicht herumlärmen

    •    Tiere nicht stören, sich von Nestern, Höhlen und anderen Tierbehausungen fernhalten

    •    Nicht im Wald Feuer machen. Vorsichtig mit Feuer umgehen. Feuerstelle erst verlassen, wenn das Feuer vollständig erloschen ist!

    •    Nur Pflanzen pflücken, die man auch wirklich verzehrt oder gleich in die Vase stellt

    •    Keine Pflanzen ausgraben

    •    Keine Pflanzen pflücken oder ausgraben, die unter Naturschutz stehen

Blick auf den Junkerdalselva, 40 km südlich von Fauske

Wandern
Man darf sich zu Fuß oder auf Skiern in allen Wäldern, auf Wiesen, Tundren und über das Gebirge bewegen, auch wenn dies privates Land ist. Man sollte sich aber, wenn es möglich ist, auf Wegen und Pfaden halten.

Zelten
Man darf in der Wildmark vorübergehend (nicht länger als zwei Tage) und auf eigene Gefahr zelten und rasten, auf bezeichneten Grundstücken und in der Nähe von Besiedelungen darf man dies nur mit Einwilligung des Eigentümers oder Pächters tun. Während der Jagdzeit ist das freie Zelten aus Sicherheitsgründen in bestimmten Gebieten häufig nicht erlaubt. Natürlich sollen sie den Zeltplatz so verlassen, wie Sie in vorgefunden haben.

Boot fahren
Man darf sich frei mit dem Boot auf allen fahrbaren Gewässern bewegen und das Boot in der Wildmark auch an Land ziehen, sowie für eine kurze Weile am Ufer festmachen.

Schwimmen
Man darf über überall schwimmen, wenn es in gebührendem Abstand von bewohnten Häusern geschieht.

Beeren pflücken
Es dürfen in freien Gebieten Pilze, Beeren und wilde Nüsse und Blumen gepflückt werden. Multebeeren müssen gleich verzehrt werden.

Feuer machen
Beim Feuer gilt immer: Unbedingte Vorsicht walten lassen! Im Zeitraum 15. April bis 15. September ist das Entfachen von offenem Feuer in der Nähe von Wald verboten.

Angeln

Alle Angler über 16 Jahre, die Lachs oder Süßwasserfische angeln wollen, müssen zuerst eine staatliche Angelabgabe bezahlen. Die Gebühr ist Voraussetzung, um Angelscheine kaufen zu können, berechtigt aber selbst nicht zum Angeln in bestimmten Gebieten. Für Süßwasserfische zahlt man NOK 90, möchte man zusätzlich auch noch Lachs angeln, beträgt die Jahresgebühr NOK 180. Sie gilt vom 1.4. bis 31.3 und kann in allen norwegischen Postämtern eingezahlt werden. Eine Familien-Wochenkarte kostet NOK 60 (gültig für 7 Tage ab Kaufdatum). Die Wochenkarte für Einzelpersonen kostet NOK 45. Die Familiengebühr/Wochengebühr gilt nur für das Angeln nach Süßwasserfischen und Flusskrebsen. Um Lachs angeln zu dürfen, muss die Jahresgebühr bezahlt werden. Jugendliche unter 16 Jahren können vom 1.1. bis 20.8. gratis Süßwasserfische fangen.
Um in Binnenland zu Angeln, ist in vielen Gebieten ein Angelschein erforderlich. Er gilt für ein begrenztes Gebiet und für einen Zeitraum. Der Preis ist von Ort zu Ort unterschiedlich, je nach Serviceleistungen, Renommee des Gebiets etc. Die örtlichen Angelscheine sind in Sportgeschäften, Kiosken, Touristeninformationen und auf Campingplätzen erhältlich. Wer im Meer auf Lachs, Meerforelle oder Saibling angeln möchte, muss lediglich beim Gebrauch fest installierter Angelausrüstung eine Gebühr entrichten (Lachsfanggerüst, Verkeilungsreuse und Fischernetz mit Haken).

Grindwal vor den Vesterålen

Küstenangeln

Im Großen und Ganzen ist es das ganze Jahr hindurch kostenlos, mit einer Angelrute oder einer Handangelleine entlang der Küste auf Salzwasserfische zu angeln. Einschränkungen bei Lachs, Meerforelle und Saibling.

Hochseeangeln

Von zahlreichen Orten an der norwegischen Küste aus kann man mit Booten aufs offene Meer hinausfahren und sich an Dorsch, Lengfisch und Butt versuchen. Die Chance, wirklich große Fische zu Fangen, ist beim Hochseeangeln erheblich größer als nahe am Ufer. Besonders beliebt ist das Hochseeangeln in Westnorwegen und an der nordnorwegischen Küste. Meist kann man für diese Angelform an Bord Ausrüstung leihen oder mieten.

Flussangeln

An der gesamten Küste gibt es kleine und große Flüsse, in denen im Sommer Lachs und Meerforelle geangelt werden können. Die Saison wird örtlich festgelegt, dauert jedoch meist von Juni bis in den August. Nähere Auskünfte bekommen Sie bei den örtlichen Touristeninformationen.

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