Jedermannsrecht

Rechte und Pflichten in der Natur:

Erläuterungen zum schwedischen Allemansrätt.

Das Allemansrätt, ein traditionelles Recht zum Gemeingebrauch, regelt den Aufenthalt in Schwedens Natur. Unter Einhaltung der Bestimmungen können auch ausländische Besucher den Duft der Blumen, den Gesang der Vögel, das üppige Blühen der Wiesen, die Stille der Wälder und das Glitzern unserer Seen erleben. Dabei gilt es, behutsam mit der Natur umzugehen und Rücksicht gegen6uuml;ber Mitmenschen und Tieren walten zu lassen.

Nicht stören - nicht zerstören, so lautet die einfache Faustregel dieses Rechtes. Die einzelnen Bestimmungen werden nachfolgend erläutert.

Mehr Infos:     Visitsweden

Beim Amt für Umweltschutz gibt es eine kostenlose Broschüre zum Thema Jedermannsrecht: 

ISBN

978-91-620-8523-0

        oder zum Downloaden 


Das Amt bietet auf Youtube auch ein Video in schwedischer Sprache an: 

       Allemansrätten - inte störa inte förstöra | Naturvårdsverket

Rechte & Pflichten in der Natur:

In der Natur dürfen Sie wandern, Fahrrad fahren, reiten und Ski fahren, wenn dadurch Saaten, Schonungen und dergleichen keinen Schaden nehmen. Sie dürfen jedoch nicht ohne Erlaubnis ein privates Hausgrundstück queren oder sich darauf aufhalten, denn dies gilt in Schweden als Hausfriedensbruch.

Respektieren Sie den Hausfrieden!

In der Natur dürfen Sie wandern, Fahrrad fahren, reiten und Ski fahren, wenn dadurch Saaten, Schonungen und dergleichen keinen Schaden nehmen. Sie dürfen jedoch nicht ohne Erlaubnis ein privates Hausgrundstück queren oder sich darauf aufhalten, denn dies gilt in Schweden als Hausfriedensbruch.

Unter einem Hausgrundstück ist der engere Bereich um ein Wohn- oder Ferienhaus zu verstehen, der nicht unbedingt eingezäunt sein muss. Hier haben die Besitzer den berechtigten Anspruch, nicht gestört zu werden. Ist das Haus nicht vor Einblicken geschützt, muss es in besonders großem Abstand passiert werden. Und keinesfalls darf der Grundstückseigentümer in seinen Tätigkeiten behindert werden.

Von Reitern wird besondere Vorsicht verlangt, da das Flurschadenrisiko entsprechend hoch ist. Dies gilt vor allem für das Reiten in der Gruppe. Es ist verboten, auf gekennzeichneten Trimm-dich-Pfaden, Loipen, Wanderwegen oder über weichen, empfindlichen Untergrund zu reiten. Auch durch Mountainbiking können Schäden verursacht werden, eine besondere Vorsicht ist daher auch hierbei geboten. Eingefriedetes Weideland darf nur überquert werden, wenn dabei weder die Umzäunung beschädigt, noch das Vieh in irgendeiner Weise gestört wird. Vergessen Sie nie, die Gatter wieder zu schließen, damit die Tiere nicht entlaufen können.

Im Gelände sind Motorfahrzeuge verboten!

Verboten ist es, mit Auto, Wohnmobil, Motorrad, Moped oder anderen Motorfahrzeugen im Gelände zu fahren - das Allemansrätt schafft hier keine Ausnahmeregelung. Auch Privatstraßen und -wege sind für motorgetriebene Fahrzeuge gesperrt. Ein solches Verbot ist durch Schilder mit Aufschriften wie "Förbud mot trafik med motordrivet fordon", "Enskild väg" oder auf andere Weise gekennzeichnet.

Das Parken am Straßenrand ist im allgemeinen erlaubt, solange dabei nicht gegen Verkehrsregeln verstoßen wird, Grundeigentümer gestört werden oder kein Schaden an Grund und Boden entsteht. Parken Sie bitte so, dass Sie niemanden gefährden oder behindern.

Camping

Dem Einzelnen ist es erlaubt, in Schwedens Natur ohne Einwilligung des Grundbesitzers eine Nacht zu zelten, sofern sich der Standort nicht auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche oder in der Nähe eines Wohn- oder Ferienhauses befindet. Gruppen benötigen zum Lagern und Zelten in jedem Fall die Erlaubnis des Grundeigentümers! Wollen Sie in Sichtweite eines Hauses zelten oder länger als eine Nacht an einem Standort bleiben, müssen Sie ebenfalls die Erlaubnis des Eigentümers einholen. Besondere Rücksichtnahme ist beim Campen mit Wohnwagen oder Wohnmobil geboten. Am besten, Sie nutzen den hohen Komfort der naturnahen schwedischen Campingplätze - so vermeiden Sie Konflikte mit Grundeigentümern.

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